Die Bau- und Planungskoordination erfolgt im Sinne des Bauarbeiterkoordinationsgesetzes (BauKG):
Planungskoordination
- Koordination der Umsetzung der Gefahrenverhütungsgrundsätze
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- Zusammenstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten
Baustellenkoordination
- Koordination der Umsetzung der Gefahrenverhütungsgrundsätze sowie Umsetzung der geltenden Bestimmungen und Überwachung der ordnungsgemäßen Ausführung
- Anpassung von Sige-Plan und Unterlagen für spätere Arbeiten an projektspezifische Tätigkeiten
- Organisation des Zusammenwirkens aller Projektbeteiligten hinsichtlich BauKG
- Kontrolle der ausführenden Unternehmen
- Informationsfunktion für alle Projektbeteiligten über mögliche Gefahren
- Zusammenarbeit mit dem Arbeitsinspektorat
GU-BAUMANAGEMENT - Wir sind der BAUSTELLENKOORDINATOR Ihres Vertrauens.